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Geeignetes, notwendiges und angemessenes Mittel

Gericht bestätigt Ausgangsbeschränkung des Landkreises Fulda

LANDKREIS FULDA – Das Verwaltungsgericht Kassel hat die vom Landkreis Fulda erlassene Ausgangsbeschränkung bestätigt und damit den Eilantrag einer Klägerin abgelehnt. In seinem Beschluss schreibt das Gericht, dass es keinen Zweifel hat, „dass die hier verfügten Maßnahmen derzeit geeignete, notwendige und angemessene Mittel darstellen, um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 im Gebiet des Antragsgegners einzudämmen“.

Das Gericht führte an, „dass die Ausgangssperre dem legitimen Zweck dient, die Zahl der sozialen Kontakte zu reduzieren, was die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt und damit Leib und Leben von Personen schützt, indem eine Verlangsamung des Infektionsgeschehens erreicht und dadurch die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert wird, sodass Belastungsspitzen vermieden werden und die medizinische Versorgung sichergestellt werden. Es geht insbesondere darum, für die Bevölkerung eine ausreichende Anzahl von Intensivbetten und Beatmungsgeräten vorzuhalten, damit das medizinische Personal nicht darüber entscheiden muss, welche beatmungspflichtigen Patienten von einer intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen werden.“ Die Maßnahmen der Allgemeinverfügung seien geeignet, dieses Ziel zu fördern.

Das Gericht sah auch kein milderes, gleich geeignetes Mittel als ersichtlich an. Solange die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Fulda kontinuierlich auf dem derzeitigen, hohen Niveau von über 200 lägen, beständen keine Bedenken des Gerichts gegen die Angemessenheit der verfügten Maßnahmen.

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