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Frist für die Jahrgänge von 1965-1970

Infos zum Führerscheinumtausch

FULDA. Bereits seit 2022 läuft der bundesweite Führerscheinumtausch auf befristete EU-Kartenführerscheine. In der aktuellen Phase werden Papierführerscheine in Kartenführerscheine umgestellt. Die nächste Frist läuft am 19.01.2024 ab. An diesem Stichtag verlieren die Papierführerscheine von Führerscheininhabern bis einschließlich des Geburtsjahrs 1970 und früher ihre Gültigkeit.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass insbesondere in der Zeit um den Stichtag die Nachfrage in der Fahrerlaubnisbehörde extrem hoch ist, sodass kurzfristige Terminangebote nicht zur Verfügung stehen und die Vorsprache mit erhöhter Wartezeit verbunden ist.

Die Verkehrsbehörde des Landkreises Fulda empfiehlt daher, sich frühzeitig um den Führerscheinumtausch zu kümmern und von der Möglichkeit zur vorherigen Terminvereinbarung unter www.landkreis-fulda.de oder telefonisch unter (0661) 6006-1100 Gebrauch zu machen.

Zur Vorsprache sind ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild, ein gültiges Ausweisdokument und der aktuelle Papierführerschein mitzubringen.

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