FULDA - Mobile Kontrollen von Tiertransportfahrzeugen durch eine Amtstierärztin der Kreisveterinärbehörde des Landkreises Fulda sowie für eine Beamtin und zwei Beamte der Direktion Verkehrssicherheit/Sonderdienste des Polizeipräsidiums auf dem Programm. „Das erfreuliche Ergebnis unseres gemeinsamen Einsatzes ist, dass wir bei keinem der insgesamt neun kontrollierten Fahrzeuge ernsthafte tierschutzrelevante Mängel festgestellt haben“, erklärt Polizeihauptkommissar Mario Döring von der Bad Hersfelder Autobahnpolizei, schränkt jedoch zugleich ein: „Dennoch waren zahlreiche andere Mängel zu beanstanden.“
Zu Beginn der Kontrollaktion beschäftigten sich die Tierärztin, die Polizistin und ihre beiden Kollegen mit einem Geländewagen, der einen Pferdehänger zog. Die darin beförderte Stute sollte zum Decken gebracht werden. An sich kein unerfreulicher Anlass, allerdings handelte es sich um einen gewerblichen Transport eines Pferdezuchtbetriebes. Daher gelten für dieses Gespann strengere Anforderungen als für private Pferdehalter. So hätten die Fahrerin und deren Begleiter einen Sachkundenachweis zum Tiertransport vorweisen müssen, den beide allerdings nicht hatten. Auch der gewerbliche Pferdehalter hätte eine Unternehmerzulassung vorweisen müssen, die es ebenfalls nicht gab.
Ohne Ladung, allerdings auch ungereinigt und nicht desinfiziert war ein Schweinetransporter, der seine Fracht zuvor an einer Tiersammelstelle abgeladen hatte. Zu Vermeidung einer Verschleppung von möglichen Tierseuchenerregern ist in derartigen Fällen vor erneutem Fahrtantritt eine gründliche Reinigung und Desinfektion zwingend vorgeschrieben. Den Fahrer erwartet aus diesem Grund ein nicht unerhebliches Bußgeld. Außerdem ordneten die Kontrollkräfte die unmittelbare Reinigung und Desinfektion des Tiertransporters an.
Eine Kuriosität im Transportgewerbe war ein Kleintransporter-Umbau zum Tiertransport. Der Mercedes-Sprinter war unbeladen und hatte sowohl die erforderliche technische Betriebserlaubnis als auch die veterinärrechtliche Zulassung zum Tiertransport. Hiermit sollte ein Limousinrind zu Zuchtzwecken abgeholt werden. Bei einer gesetzlichen Nutzlast von nur etwa einer Tonne, hätte ein Zuchtbulle dieser Fleischrindrasse allerdings hiermit nicht befördert werden dürfen, denn diese erreichen tatsächlich Lebendgewichte bis zu 1.400 kg.
Laut der Amtstierärztin Dr. Carina Urban werden Tiertransporte jedoch nicht nur im Straßenverkehr kontrolliert. Regelmäßig werden Transportmittel für Tiere auch bei der Verladung am Versandort, insbesondere bei Transporten in Mitgliedsstaaten oder Drittländer, für die auch amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen erforderlich sind, in Viehsammel- oder Umladestellen, bei Ausstellungen und Absatzveranstaltungen sowie am Bestimmungsort, zum Beispiel der Schlachtstätte oder dem neuen Tierhalter, hinsichtlich der Einhaltung tierschutz- und tierseuchenrechtlicher Vorgaben überprüft.