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Ausgangssperre und Bewegungsradius bei tagestouristischen Ausflügen

Sechste Allgemeinverfügung bis 31. Januar verlängert

LANDKREIS FULDA – Aufgrund des anhaltend hohen Inzidenzwertes wird die bisher geltende Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda verlängert. Die neue Verfügung tritt am Dienstag, 19. Januar, in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, 31. Januar. Somit gelten weiterhin eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr und die Einschränkung des Bewegungsradius‘ für tagestouristische Ausflüge auf den Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (politische Gemeinde).

Der Landkreis Fulda ist mit einer 7-Tage-Inzidenz von aktuell 314 (Stand 15. Januar, 12 Uhr) weiterhin der Stufe 6 des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen zugeordnet. Gemäß dem Konzept ist bei einem Inzidenzwert von über 200 eine Ausgangsbeschränkung im Wege der Allgemeinverfügung zu erlassen. Zum 11. Januar wurde die Stufe 6 zudem um die Einschränkung des Bewegungsradius‘ auf den Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort für tagestouristische Ausflüge ergänzt. Damit ist dem Landkreis Fulda verbindlich vorgegeben, die Einschränkung des Bewegungsradius‘ bei tagestouristischen Ausflügen zu verfügen.

Hiermit soll verhindert werden, dass der Landkreis zum Hotspot für überregionale touristische Aktivitäten wird. „Die Allgemeinverfügung ist dabei ein Aspekt, der entscheidende ist nach wie vor die Sperrung einer Vielzahl von Parkplätzen und Zufahrtsstraßen am Wochenende in der Rhön“, erklärt Landrat Bernd Woide. So werden am Samstag und Sonntag, 16. und 17. Januar, in Absprache mit der Stadt Gersfeld und der Polizei zwischen 9 und 16 Uhr die Zufahrten zur Wasserkuppe sowie folgende Parkplätze gesperrt: P1 bis P5 auf der Wasserkuppe an der L3068 zwischen Fuldaquelle und Kreisel Richtung Abtsroda, Märchenwiese Talstation, Zuckerfeld, Abtsroda, Schwedenwall, Rotes Moor, Guckaisee, Grabenhöfchen sowie die beiden öffentlichen Parkplätze am Simmelsberg, im Bereich der Berghütte Simmelsberg/Talstation Skilift Skiclub Hanau.

Die Polizei wird wieder gemeinsam mit dem Ordnungsamt präsent sein und Verstöße verhindern und verfolgen, darunter auch unberechtigtes Parken an den Zufahrtsstraßen.

Mit der Allgemeinverfügung bleibt es zudem weiterhin Pflicht, dass Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen diese nur betreten dürfen, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden ist.

Die Lesefassung der aktuellen Allegmeinverfügung finden Sie hier. 

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