Landkreis Fulda App

Aktuelles

Erstellt:

Liquiditätssicherung, Kurzarbeit, Entschädigung

Foto: © Butch/Adobe Stock

Unterstützung für Unternehmen in der Coronakrise

Die Betriebe in der Region Fulda sind überwiegend von den Auswirkungen der Corona Epedemie erheblich betroffen. Eine Übersicht der wichtigsten Fragen in dieser Situation finden Sie bei der IHK Fulda: https://www.ihk-fulda.de/startseite/aktuelles/fragen-und-antworten-rund-um-das-coronavirus-4717154

Hotlines des Bundeswirtschaftsministeriums
Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Corona-Virus: Tel. 030 18615 1515
Hotline zu Fördermaßnahmen: Tel. 030 18615 8000

Besonders hingewiesen wird auf folgende Punkte:

Liquiditätssicherung
Ansprechpartner für Kredite zur Liquiditätssicherung ist die jeweilige Hausbank. Die Bundesregierung hat erhebliche Erleichterungen bei der Kredithaftung beschlossen.

Kurzarbeit
Rückwirkend ab 1. März können Betriebe Kurzarbeit bereits anmelden, wenn ein Zehntel ihrer Beschäftigten von einem Arbeitsausfall wegen der Epidemie betroffen ist. Die BA erstattet mit dem Kurzarbeitergeld nicht nur 60 Prozent (Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent) des Verdienstausfalls, sondern übernimmt zu 100 Prozent die Sozialabgaben, die Arbeitgeber auch für die Kurzarbeit bisher abführen müssen. Kurzarbeitergeld kann Arbeitsplätze sichern und hilft, die Personalkosten zu reduzieren.

Den Link zur Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Unternehmerhotline der Bundesagentur: Tel.: 0800 45555 20

Entschädigung bei Quarantäne
Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während einer amtlich angeordneten Quarantäne ruht, können nach § 56 Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Behörde einen "Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang" beantragen.

Wer zahlt den Lohn, wenn meine Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden?
Das Gesundheitsamt kann nach § 29  und § 30 Infektionsschutzgesetz Menschen unter Quarantäne stellen. Wenn der Betroffene krank ist, gelten die Regeln für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diejenigen, die ohne Krankheit vorsorglich unter Quarantäne stehen, haben per Gesetz einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe ihres Nettoentgeltes. Den übernimmt zunächst der Arbeitgeber; innerhalb von drei Monaten kann er nach § 56 Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge stellen.

 

Eine Auswahl von Förderprogrammen ohne Anspruch auf Vollständigkeit finden Sie hier.

WEITERE SERVICE SEITEN für alle Mitbürger(innen)

Zum Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkt

Zum Pflegestützpunkt >

Dext-Fachstelle

Dext-Fachstelle

Zur Dext-Fachstelle >

Landratsamt Fulda

Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de