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Sonderprogramm des Landes Hessen im Rahmen der Regionalentwicklung / Erste Anträge können ab Mitte September gestellt werden

Zehn Millionen Euro zur Förderung von Gaststätten im ländlichen Raum

WIESBADEN/FULDA. Restaurant und Kneipen sind als Orte der Begegnung und des geselligen Zusammentreffens wichtige Bestandteile des Dorflebens. Mit kulinarischen Angeboten und oftmals regionaler Küche locken sie Gäste aus Nah und Fern. Aus diesem Grund will das Land Hessen in den kommenden Jahren mit rund zehn Millionen Euro gezielt Gaststätten in ländlich geprägten Regionen unterstützen.

Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro – von der Gastraumrenovierung über den Bau einer neuen Außenterrasse oder die Modernisierung der Küche bis zur Anschaffung von moderner digitaler Technik. Die Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro. Dazu wurde die bestehende Förderung im Rahmen der Regionalentwicklung ausgebaut. So liegt beispielsweise der Fördersatz mit 45 Prozent deutlich höher. Auch wird der Kreis der Antragsberechtigten auf Betriebe mit bis zu 49 Angestellten ausgeweitet. Zudem sind auf Anregung des Gaststättenverbandes alle Betriebe in Ortsteilen bis maximal 3.000 Einwohner förderungsfähig.

Für die Antragstellung sollen bis Ende 2023 in regelmäßigen Abständen vierwöchige Zeitfenster definiert werden, in denen ein Antrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen digital gestellt werden kann. Das Programm startet Mitte September. Weitere Informationen gibt es unter www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten

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