Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Frau Hodan Mohammed, geboren am 01.01.1976
zuletzt bekannte Anschrift: In der Au 3, 36119 Neuhof
Aktenzeichen FD 5500-G-0111.5.126062
Bescheid vom 31.08.2026 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung, betreffend die Rücknahme der Gebührenerhebung für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises Fulda zum 31.08.2026
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter/in: Frau Fischer
Telefonnummer: 0661 6006-8814