Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Geltungsbereich

    Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.landkreis-fulda.de veröffentlichte Webseite des Landkreis Fulda.

    Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten, Webanwendungen und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

  • Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

    Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der ekom21 – KGRZ Hessen durchgeführten vereinfachten Überprüfung.

    Die Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

  • Nicht barrierefreie Inhalte

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Dokumente

    Unsere Dokumente, insbesondere PDFs, sind noch nicht barrierefrei. In den Dokumenten können Probleme mit Farbkontrasten, bei der Zugänglichkeit für assistive Technologien sowie weitere Probleme auftreten.

  • Bilder und Grafiken

    • Einige Bilder der Webseite besitzen noch keinen Alternativtext. Das bedeutet, dass für assistive Technologien, z. B. Screenreader, die Bilder noch nicht zugänglich sind.
    • Dekorative Grafiken sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet und werden noch von assistiver Technologie erfasst.
  • Tastatur- und Screenreader-Zugänglichkeit

    Teilweise entspricht die Lese- oder Bedienreihenfolge mit Tastatur von Seiten mit assistiven Technologien nicht der dargestellten Reihenfolge des Seiteninhalts. Dies kann zur Verwirrung bei der Verwendung von assistiver Technologie oder bei der Tastaturbedienung führen. Zudem gibt es Bedienelemente, die nicht mit der Tastatur bedient werden können.

  • Auszeichnung von Inhaltselementen

    • Inhalte, die optisch als Liste präsentiert werden, sind nicht als Liste programmiert und werden daher für Nutzende assisitver Technologie nicht als solche angegeben.
    • Teilweise ist die Funktion oder der Stauts von Inhaltselementen nicht programmatisch ermittelbar. Es gibt beispielsweise Buttons, die Nutzenden von assistiver Technologie nicht als solche ausgegeben werden.
  • Überschriften und Titel

    • Bei einzelnen Seiten ist die Struktur der Überschriften irritierend, da Überschriften doppelt vorkommen oder den folgenden Bereich nicht ausreichend beschreiben.
    • Teilweise gibt es visuell erkennbare Überschriften, die nicht als solche ausgezeichnet sind und daher von assistiver Technologie nicht als Überschrift wahrgenommen werden.
    • Auf manchen Seiten befinden sich eingebettete Inhalte, sogenannte iframes, die von assistiven Technologien nicht über einen Titel identifiziert werden können.
  • Eingabefelder und weitere interaktive Elemente

    • Einzelne Beschreibungen für Formularfelder sind nicht korrekt mit den entsprechenden Formularfeldern verknüpft. Für Nutzende assistiver Technologien erschwert dies die Bedienung in Formularen.
    • In einzelnen Fällen führt die Eingabe bzw. die Verwendung von Bedienelementen zu unvorhersehbaren Änderungen. Beispielsweise werden falsch eingegebene Datumsangaben automatisch ergänzt.
  • Responsives Design und Bedienung

    In der Ansicht auf einem Smartphone oder bei Zoom der Webseite kann es vorkommen, dass Inhalte abgeschnitten werden und sich überlagen. Das Lesen von Texten und Nutzen von Bedienelement kann dadurch eingeschränkt sein.

  • Kontraste

    Vereinzelt werden Farben bzw. Farbkombinationen verwendet, die die gesetzlichen Kontrastanforderungen für Text nicht erfüllen. Hierdurch kann es vorkommen, dass Text und Bedienelemente schwer erkennbar sind.

  • Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 24.08.2026 erstellt.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde aufgrund der oben genannten Testung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.

  • Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

    Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:

    Fachdienst Zentrale Dienste
    Telefon: 0661 6006-0
    E-Mail: buergerservice@landkreis-fulda.de

    Gerne können Sie uns Barrieren auch direkt über das "Barriere melden"- Formular mitteilen.

  • Durchsetzungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

  • Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

    Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
    Sitz: Regierungspräsidium Gießen

    Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
    Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
    Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
    Landgraf-Philipp-Platz 1-7
    35390 Gießen
    Telefon: +49 641 303 2901
    E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

    Durchsetzung beantragen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern