Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) i. V. m. §§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und 65 SGB X
Herr Ivan Kunts Ivan, geboren am 05.01.1975
Frau Tetiana Kunts, geboren am 10.11.1979
Letzte bekannte Anschrift: Kronenstraße 4, 36103 Flieden
Bescheid vom: 21.07.226
Aktenzeichen: 0409.5.129863
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 65 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Kommunales Kreisjobcenter
Robert-Kircher-Straße 24
36037 Fulda
Vor Abholung des Schriftstückes ist Verbindung aufzunehmen mit
Sachbearbeiter/-in: Dorst
Telefonnummer: 0661 6006-8272