Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herrn Jonas Koch, geboren am 20.02.1989
zuletzt bekannte Anschrift: unbekannt
Aktenzeichen: 4340-UV-06425 und 4340-UV-06426 und 4340-UV-08333
Bescheide vom 28.09.2026 des Landkreises Fulda, Fachdienst 4300 Kinder- und Jugendamt
Betreffend: Unterhaltsvorschussrechtliche Angelegenheit
Für die vorbezeichnete Person sind drei Bescheide unter den o. g. Aktenzeichen erlassen worden, die nicht zugestellt werden können, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Die oben angegebene Schriftstücke werden hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Die Bescheide gelten gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Der Landrat des Landkreises Fulda
Kinder- und Jugendamt
Wörthstr. 15
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Reith
Telefonnummer: 0661 6006-9522