Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) i. V. m. §§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) für
Frau/Herr Rafik Mourrad Hassan (*13.12.1993)
Letzte bekannte Anschrift:
Niedertor 9
36088 Hünfeld
Bescheid vom: 23.09.2026
Für die vorbezeichnete Person ist ein Hausverbot erlassen worden, das nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Das Hausverbot gilt gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zentrale Dienste>
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Vor Abholung des Schriftstückes ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter/-in: Herr Zentgraf
Telefonnummer: 0661 6006-1084
Im Auftrag
(Münzenberg, Fachdienstleitung Zentrale Dienste)