Betroffen sind die Führerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004. Ausgenommen sind Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt – diese müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Zur Vorsprache bei der Führerscheinstelle des Landkreises Fulda sind ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate), ein gültiges Ausweisdokument und der aktuelle Führerschein mitzubringen. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, sollte vorab ein Termin vereinbart werden: online oder unter 0661-6006-1100.
