Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Leistungsbeschreibung
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaMit dieser Regelung ist verbunden, dass die Inhaber/innen dieser Fahrerlaubnisklassen regelmäßig Ihre Eignung zum Führen dieser Kraftfahrzeuge durch Vorlage ärztlicher und augenärztlicher Gutachten nachweisen.
Eine Verlängerung der o.a. Fahrerlaubnisklassen ist auch dann noch möglich, wenn die Befristung bereits abgelaufen ist.
Bitte denken Sie daher daran, die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis rechtzeitig zu beantragen. Die Verlängerung der Fahrerlaubnis ist bereits 6 Monate vor Ablauf der Klasse(n) ohne Verlust der Laufzeit möglich. Es wird dringend empfohlen, diese Frist in Anspruch zu nehmen.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihr Sehvermögen nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von LKW vorlegen.
- Bei D- Klassen müssen Sie zusätzlich ein Führungszeugnis vorlegen. Wenn Sie über 50 Jahre alt sind müssen Sie zudem bei D- Klassen ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaVerlängerung Klassen C1,C1E,C,CE:
- gültiger (vorläufiger) Personalausweis oder
- gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) nicht älter als 6 Monate
- ärztliches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- evtl. 5 Module im Original zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer)
- Verwaltungsgebühr erfragen Sie bitte bei der Fahrerlaubnisbehörde
Verlängerung Klassen D,D1,DE,D1E:
- Antrag mit Unterschriftsaufkleber
(Formular bei der Fahrerlaubnisbehörde erhältlich) - gültiger (vorläufiger) Personalausweis oder
- gültiger Reisepass
- Führerschein
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) nicht älter als 6 Monate
- aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- ärztliches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- Leistungstest (wird erst ab dem 50. Geburtstag benötigt; nicht älter als 1 Jahr)
- evtl. 5 Module im Original zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer)
- Verwaltungsgebühr erfragen Sie bitte bei der Fahrerlaubnisbehörde
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Rechtsgrundlage
- § 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßen-verkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 24 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 5 zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5 Verordnung über die Zu-lassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 Verordnung über die Zulassung von Per-sonen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Was sollte ich noch wissen?
Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaBesonderer Hinweis
Falls Sie straf- und/oder verkehrsrechtlich, z.B. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, aufgefallen sind, wird zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate) erforderlich. Zudem erfolgt eine Prüfung, ob sich ggf. Bedenken hinsichtlich der Kraftfahreignung herleiten lassen. In diesem Fall kann ggf. die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich sein.
Sollten Sie unter einer die Fahreignung einschränkenden Erkrankung leiden, ergeben sich hieraus ebenfalls Eignungsbedenken. Diese Bedenken müssen ggf. durch die Vorlage von angeordneten Gutachten ausgeräumt werden.
Anträge / Formulare
- Antrag Intensiv-/Kompaktkurs - § 17 Abs. 3 FeV (PDF-Antrag)
- Fahrschulwechsel - Führerschein (PDF-Antrag)
- Hinweise für Antragsteller der Klasse B in Verbindung mit Automatikgetriebe - Doppelklassenerklärung (PDF-Antrag)
- Hinweise für Antragsteller von mehreren Fahrerlaubnisklassen - Doppelklassenerklärung (PDF-Antrag)