Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.

    Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

    Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind in der Regel eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Für Fahrer und Fahrerinnen, die Fahrten im Güter- und Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE erforderlich ist, findet das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Anwendung.

    Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte den "Anwendungshinweisen zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht" erhalten Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität

  • Verfahrensablauf

    Bitte beantragen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

  • Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie sind Berufskraftfahrer/in oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrer/in
    • Sie sind im Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
    • Sie haben eine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
    • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda
    • Gültiger Personalausweis, gültiger Reisepaß mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder bei ausländischen Dokumenten gültiger Pass mit Aufenthaltstitel
    • Führerschein
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    • die Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung müssen im Register des Kraftfahrtbundesamtes eingetragen sein, bitte beachten Sie, dass die Weiterbildungsnachweise nur 5 Jahre gültig sind
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie sollten sich rechtzeitig vor Ablauf der Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle informieren.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Was sollte ich noch wissen?

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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