Ausnahmegenehmigung Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Leistungsbeschreibung
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung legt fest, welche Geräte und Maschinen in
Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Erholungsgebieten, Kur- und Klinikgebieten sowie
Gebieten für die Fremdenbeherbergung zu welchen Uhrzeiten betrieben werden dürfen.
In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, dass solche Geräte und Maschinen jedoch
auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten betrieben werden müssen. Dies kann zum Beispiel
das Flügelglätten von größeren Betonflächen zu Nachtzeiten sein.
Dafür ist eine Ausnahmegenehmigung zu beantragenZuständige Stelle
Landkreis Fulda – Fachdienst 7200 – Bauen und Wohnen
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlage
32. Bundesimmissionsschutzverordnung (32. BImSchV) – Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung
- § 7 Betrieb in Wohngebieten
- Anhang (Übersicht der Geräte/Maschinen)