Ausnahmegenehmigung Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Leistungsbeschreibung
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung legt fest, welche Geräte und Maschinen in Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Erholungsgebieten, Kur- und Klinikgebieten sowie Gebieten für die Fremdenbeherbergung zu welchen Uhrzeiten betrieben werden dürfen.
In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, dass solche Geräte und Maschinen jedoch auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten betrieben werden müssen. Dafür ist eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.Zuständige Stelle
Landkreis Fulda – Fachdienst 7200 – Bauen und Wohnen
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlage
32. Bundesimmissionsschutzverordnung (32. BImSchV) – Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung
- § 7 Betrieb in Wohngebieten
- Anhang (Übersicht der Geräte/Maschinen)