Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Um gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen zu können, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung.
    Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten beantragen.  

    Wenn Sie festgestellen, dass die Erlaubnis verloren gegangen ist, sollten Sie unverzüglich eine Verlusterklärung einreichen.
    Dadurch kann der Verlust offiziell dokumentiert und bei Bedarf eine neue Erlaubnis beantragt und ausgestellt werden.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda
    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit.
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
  • Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda
    • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel

    • Unterrichtungsnachweis IHK

    • Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO

    • Führungszeugnis der Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde
      zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde

    • Auskunft aus dem elektronischen Vollstreckungsportal
      zu beantragen unter dem Link Vollstreckungsportal

    • Bescheinigungen in Steuersachen
      zu beantragen beim zuständigen Finanzamt

    • Sozialkonzept

    • Bescheinigung über die Insolvenzfreiheit
      zu beantragen beim zuständigen Insolvenzgericht

    Juristische Personen und Personenvereinigungen:

    • aktueller Auszug aus dem Handels- bzw. Genossenschaftsregister (juristische Personen und Personenvereinigungen)
      zu beantragen beim zuständigen Registergericht

    • Kopie des Gesellschaftsvertrags

    Verlusterklärung bei Verlust der Erlaubnis
  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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    Ansicht vergrößern

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    Ansicht verkleinern

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    Einschalten / Ansicht vergrößern

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