Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Spezielle Hinweise für Kreis Fulda- Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung des Aufstellungsortes beantragen.
Verfahrensablauf
- Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
- Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
- Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
Voraussetzungen
Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaAllgemein:
- Aufstellungserlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO
- Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung des Aufstellungsortes
(siehe Formular unten)
Juristische Personen und Personenvereinigungen:- aktueller Auszug aus dem Handels- bzw. Genossenschaftsregister
zu beantragen beim zuständigen Registergericht - Kopie des Gesellschaftsvertrages
Anträge / Formulare