Verlusterklärung Erlaubnisdokument/Schusswaffe
Leistungsbeschreibung
Verlust – waffenrechtliches Erlaubnisdokument
Möchten Sie ein Ersatzdokument beantragen, nutzen Sie den Antrag auf Erteilung eines Ersatzdokuments.
Verlust – erlaubnispflichtige Schusswaffe, etc.
Wenn eine erlaubnispflichtige Schusswaffe, ein wesentliches Waffenteil, etc. in Verlust geraten ist, müssen Sie unverzüglich eine Verlusterklärung bei der zuständigen Waffenbehörde einreichen.
Alle Unterlagen sind vorzugsweise per E-Mail einzureichenWelche Unterlagen werden benötigt?
• Verlusterklärung (siehe Anträge/Formulare)
• Beantragung Ersatzdokument: Antrag Erteilung Ersatzdokument (siehe Anträge/Formulare)Anträge / Formulare