Meldung des Tierbestandes
Tierbestand melden
Leistungsbeschreibung
Über diesen Online-Service können Sie die Meldung Ihres Tierbestandes übermitteln.
Die Haltung von bestimmten Tierarten ist meldepflichtig. Tierhalterin oder Tierhalter ist diejenige Person, die ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat. Eigentumsverhältnisse spielen dabei keine Rolle. Unerheblich ist auch die Art der Nutzung, ob landwirtschaftlich oder private Hobbyhaltung.
Meldepflichtig sind alle Tierhalterinnen oder Tierhalter der nachstehend aufgeführten Tierarten, deren Tiere im Gebiet der zuständigen Kommune gehalten werden.