Fischereischein und Fischerprüfung
Leistungsbeschreibung
Für das Lösen des ersten Fischereischeins ist in der Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Den Antrag für die Zulassung zur Fischerprüfung können Sie unter Anträge/Formulare finden.
Voraussetzungen
Die Zulassung zur Fischerprüfung ist von der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang abhängig. Aktuell werden im Landkreis Fulda leider keine Kurse angeboten. Es besteht die Möglichkeit an einem Online‐Kurs teilzunehmen. Informationen hierzu erhalten Sie beim Verband Hessischer Fischer e. V.
Fischerprüfungstermine
Im Landkreis Fulda findet die nächste Prüfung findet am 03.11.2026 statt.Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag Zulassung zur Fischerprüfung
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (für unter 18-Jährige)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
- Bei Online Schulung: zusätzlich Nachweis über den Praxistag
- Aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (für Bewerber ab dem 14. Lebensjahr)
Vorbereitungslehrgang
Die Zulassung zur Fischerprüfung ist von der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang abhängig. Aktuell werden im Landkreis Fulda leider keine Kurse angeboten. Es besteht die Möglichkeit an einem Online‐Kurs teilzunehmen. Informationen hierzu erhalten Sie beim Verband Hessischer Fischer e. V.
- Antrag Zulassung zur Fischerprüfung
Anträge / Formulare