Fischereischein und Fischerprüfung
Leistungsbeschreibung
Für das Lösen des ersten Fischereischeins ist in der Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Den Antrag für die Zulassung zur Fischerprüfung können Sie unter Anträge/Formulare finden.
Der Fischereischein ist nach bestandener Prüfung unter Vorlage des Prüfungszeugnisses beim Ordnungsamt der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.Voraussetzungen
Die Zulassung zur Fischerprüfung ist von der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang abhängig. Aktuell werden im Landkreis Fulda leider keine Kurse angeboten. Es besteht die Möglichkeit an einem Online‐Kurs teilzunehmen. Informationen hierzu erhalten Sie beim Verband Hessischer Fischer e. V.
Fischerprüfungstermine
Im Landkreis Fulda findet die nächste Prüfung findet am 03.11.2026 statt.Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag Zulassung zur Fischerprüfung
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (für unter 18-Jährige)
Anträge / Formulare