Schießerlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe außerhalb einer Schießstätte schießen wollen, müssen Sie vorher eine Erlaubnis beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen bedarf es keiner Schießerlaubnis (bspw. bei der Jagdausübung im Jagdrevier). Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Waffenbehörde.
Voraussetzungen
- Mindestalter:
18 Jahre - Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Bedürfnis
- Sachkunde
- Haftpflichtversicherung
i. H. v. einer Million Euro
- Mindestalter:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag Schießerlaubnis
- Nachweis des Bedürfnisses:
Die Angaben zu Ihrem Bedürfnis können Sie im Antragsformular machen. - Nachweis der Sachkunde:
Für die jeweilige Art der Schießerlaubnis ist der entsprechende Sachkundenachweis notwendig. - Angabe des Schießortes:
Dieser kann bspw. mithilfe eines Lageplanes des jeweiligen Schießortes angezeigt werden. - Haftpflichtversicherung:
Es muss eine Haftpflichtversicherung vorliegen, die Personen- und Sachschäden i. H. v. eine Million Euro abdeckt. Versicherer und Versicherungssumme müssen auf dem Nachweis erkennbar sein.
- Antrag Schießerlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
Für die Beantragung einer Schießerlaubnis fallen Gebühren bei der Waffenbehörde an. Schießerlaubnisse für Beutegreifer in befriedeten Bezirken sind für sachkundige Personen (i. d. R. Jäger) kostenfrei.
Die waffenrechtlichen Gebühren finden Sie in Nummer 7 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.
Anträge / Formulare