Nachlassregelung infolge eines waffenrechtlichen Erbfalls

  • Leistungsbeschreibung

    Sie kommen als Erbe des verstorbenen Erblassers in Betracht, welcher im Besitz von Waffen und einer gültigen Waffenbesitzkarte war? Nun stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:


    Beantragung einer Erben-Waffenbesitzkarte

    Möchten Sie die Waffen als Andenken behalten, ist die Beantragung einer Erben-Waffenbesitzkarte erforderlich. Gemäß § 20 WaffG ist der Erbe verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Annahme der Erbschaft die Ausstellung einer Erben-Waffenbesitzkarte zu beantragen oder die Eintragung der zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffe in eine bereits bestehende Waffenbesitzkarte vorzunehmen. 

    Sind mehrere Personen Erwerber infolge eines Erbfalles, kann für diese Erbengemeinschaft eine Waffenbesitzkarte ausgestellt werden. Der Antrag muss entweder von allen Erben gemeinsam gestellt werden oder ein Erbe wird von den übrigen Erben schriftlich bevollmächtigt, den Antrag zu stellen.


    Verzichts- und Vernichtungserklärung

    Sollten alle in Betracht kommenden Erben auf die im Nachlass befindlichen Waffen, Munition und sonstige waffenrechtlich relevante Gegenstände verzichten und die Vernichtung beantragen, ist eine Verzichts- und Vernichtungserklärung auszufüllen. Anschließend wird ein Termin zur Abholung der Waffen vereinbart. Die Vernichtung erfolgt kostenfrei.

    Wichtiger Hinweis: Alle waffenrechtlichen Erlaubnisdokumente des Erblassers sind im Original bei der zuständigen Waffenbehörde zurückzugeben. Ist das Erlaubnisdokument oder ein Teil der Dokumente nicht mehr auffindbar, ist eine Verlusterklärung abzugeben.


    Verzichtserklärung zugunsten eines Miterben

    Kommen mehrere Erben in Betracht und soll nur einer der Erben die Waffen übernehmen, ist von den anderen Erben eine Verzichtserklärung zugunsten eines Miterben abzugeben.

    Wichtiger Hinweis: Alle waffenrechtlichen Erlaubnisdokumente des Erblassers sind im Original bei der zuständigen Waffenbehörde zurückzugeben. Ist das Erlaubnisdokument oder ein Teil der Dokumente nicht mehr auffindbar, ist eine Verlusterklärung abzugeben.


    Überlassungsanzeige

    Möchten keine der Erben die Waffen aus dem Nachlass selbst übernehmen, können diese auch bspw. an eine berechtigte Person überlassen werden. Diese Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Überlassen der Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde vorliegen.

    Wichtiger Hinweis: Alle waffenrechtlichen Erlaubnisdokumente des Erblassers sind im Original bei der zuständigen Waffenbehörde zurückzugeben. Ist das Erlaubnisdokument oder ein Teil der Dokumente nicht mehr auffindbar, ist eine Verlusterklärung abzugeben.


    Verlusterklärung

    Sind Waffen, waffenrechtlich relevante Gegenstände oder waffenrechtliche Erlaubnisdokumente des Erblassers verloren gegangen, so ist eine Verlusterklärung auszufüllen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    • Beantragung Erben-Waffenbesitzkarte:
      Für die Beantragung einer Erben-Waffenbesitzkarte fallen Gebühren bei der Waffenbehörde an. 


    • Verzicht- und Vernichtung:
      Die Abholung und die Vernichtung der Waffe/n sind für die Erben kostenfrei.


    • Überlassung von Erb-Schusswaffen:
      Kostenfrei


    Die waffenrechtlichen Gebühren finden Sie in Nummer 7 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern