Waffenhandelserlaubnis

  • Leistungsbeschreibung

    Die Waffenhandelserlaubnis ist erforderlich, wenn Sie gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung, Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen.
    Die Waffenhandelserlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden. 

    Einen Waffenhandel betreibt, wer Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt, verleiht oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt.

    Wenn der Waffenhandel durch einen Stellvertreter betrieben werden soll oder wenn eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann muss für sie eine gesonderte Stellvertretungserlaubnis beantragt werden.

  • Verfahrensablauf

    Reichen Sie zur Beantragung einer Waffenhandelserlaubnis das hierfür vorgesehene Antragsformular ein. Prüfen Sie bitte, welche Unterlagen eventuell noch von Ihnen benötigt werden.
    Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen die Waffenhandelserlaubnis erteilt. Diese wird Ihnen zusammen mit dem Gebührenbescheid postalisch zugesandt.

  • Voraussetzungen

    • Mindestalter
      In der Regel 25 Jahre
      Abweichend davon gelten bestimmte Ausnahmen: Bei Vorlage eines Gutachtens über die
      persönliche Eignung gilt abweichend ein Mindestalter von 18 Jahren (§ 6 Abs. 3 WaffG)

    • Zuverlässigkeit

    • Persönliche Eignung

    • Fachkundeprüfung
      Die Fachkundeprüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.
      Die Fachkundeprüfung muss nicht abgelegt werden, wenn Sie die Voraussetzungen für die
      Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag Waffenhandelserlaubnis

    • Kopie/Foto Personalausweis 
      (Vor- und Rückseite)

    • Nachweis der sicheren Aufbewahrung
      Es muss angegeben werden, wie die Schusswaffen und die dazugehörige Munition aufbewahrt werden sollen. Halten Sie hierfür vorab Rücksprache mit der zuständigen Waffenbehörde.

    • Auszug Gewerbezentralregister

    • Fachkundenachweis
      Kopie/Foto vom Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllen.

    • Bescheinigung in Steuersachen
      Die Bescheinigung muss bei dem für Sie zuständigen Finanzamt beantragt werden.

    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
      Ist über die Webseite des Vollstreckungsportals anzufordern.

    • ggf. Handelsregisterauszug
      Ein Handelsregisterauszug ist nur bei juristischen Personen notwendig (z. B. bei GmbH ́s). Zuständig ist das Amtsgericht -Registergericht- am Sitz der juristischen Personen.


      Alle Unterlagen sind vorzugsweise per E-Mail einzureichen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Beantragung einer Waffenhandelserlaubnis fallen Gebühren bei der Waffenbehörde an. Nach dem Waffengesetz wird Ihre Zuverlässigkeit alle drei Jahre überprüft, wofür ebenfalls regelmäßig Gebühren anfallen.

    Die waffenrechtlichen Gebühren finden Sie in Nummer 7 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (VwKostO-MdI) vom 7. Juni 2013.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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