Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.

    Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen.

    Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Eine erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie entweder bei uns oder bei den Fahrschulen im Landkreis Fulda. Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis sind:

    1. Ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    2. Kein Vorbesitz der beantragten Klasse
    3. Erfüllung des gesetzlichen Mindestalters
  • Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse stellen.

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Sie müssen das erforderliche Mindestalter erreicht haben
    • Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein
    • Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sein
    • Sie müssen die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben
    • Sie müssen Erste Hilfe leisten können und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringen
    • Sie müssen die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und nachweisen
    • Sie dürfen keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen
    • Die weiteren Voraussetzungen richten sich je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse
    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda


    Gesetzliches Mindestalter

    • bei Klasse AM: 15 Jahre
    • bei Klassen A1,L,T: 16 Jahre
    • bei Klasse A2: 18 Jahre
    • bei Klasse A: 24 Jahre bzw. 21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kw
    • bei Klassen B und BE: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleitenden Fahren ab 17 Jahren 
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda


    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild nicht älter als 6 Monate
    • Führerscheinantrag mit Bestätigung des Einwohnermeldeamtes Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, nicht älter als 3 Monate
    • Gültiger Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder bei ausländischen Dokumenten Pass mit Aufenthaltstitel
      Bei minderjährigen Antragsstellern, gültiger Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder bei ausländischen Dokumenten Pass mit Aufenthaltstitel
    • Nachweis über die Unterweisung in Erster Hilfe
    • Sehtest nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
    • Name und Adresse der Fahrschule

    Die Unterlagen sind stets vollständig und im Original mitzubringen.





  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

  • Bemerkungen

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Falls Sie straf- und/oder verkehrsrechtlich, z.B. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, aufgefallen sind, wird zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate) erforderlich. Zudem erfolgt eine Prüfung, ob sich ggf. Bedenken hinsichtlich der Kraftfahreignung herleiten lassen. In diesem Fall kann ggf. die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich sein.

    Sollten Sie unter einer die Fahreignung einschränkenden Erkrankung leiden, ergeben sich hieraus ebenfalls Eignungsbedenken. Diese Bedenken müssen ggf. durch die Vorlage von angeordneten Gutachten ausgeräumt werden, bevor die Ablegung der erforderlichen Prüfungen erfolgen kann.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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