Baulasten, Baulastenverzeichnis

Baulasten Auskunft
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  • Leistungsbeschreibung

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

    Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.

    Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

    Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda
    • Baulastenerklärung des Eigentümers
    • Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller beglaubigter Grundbuchauszug)
    • Lageplan bzw. Baulastenplan, in dem die belastete Fläche dargestellt ist
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Die Eintragung von Baulasten in das Baulastenverzeichnis kostet je Baulasteintragung 100 Euro. Sollten Grundbuchauszüge notwendig werden, werden die entsprechenden Kosten auf den Antragsteller umgelegt. Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kostet 20 Euro je Flurstück. Die Gebührenhöhe basiert auf der Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Fulda.


  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

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