Vertragsnaturschutz: HALM
Das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) unterstützt aktive Landwirtinnen und Landwirte dabei, ihre Flächen besonders umwelt- und naturfreundlich zu bewirtschaften. Mit den geförderten Maßnahmen werden die biologische Vielfalt, sauberes Wasser, gesunde (fruchtbare) Böden und ein stabiles Klima gefördert. Gleichzeitig tragen sie zum Erhalt unserer vielfältigen Kulturlandschaft bei.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
HALM umfasst verschiedene Angebote, mit denen landwirtschaftliche Betriebe einen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz leisten können. Dazu gehören unter anderem:
- ökologischer Landbau
- besonders nachhaltige Anbauverfahren im Ackerbau (z. B. vielfältige Kulturen, mehrjährige Blühflächen)
- Pflege und Extensivierung von Grünland (z. B. Einschränkung / Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel, späte Mahd-Termine)
- Maßnahmen im Bereich Dauerkulturen (z. B. Pheromoneinsatz im Weinbau, Erhaltung von Streuobstbeständen)
- Arten- und Biotopschutz (z. B. tierschonende Mahd, sichere Schaf- und Ziegenbeweidung)
- Erhalt gefährdeter Nutztierrassen (z. B. Rotes Höhenvieh, Rhönschaf)
Eine vollständige Übersicht aller Maßnahmen findet man auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
- Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
- Betriebe des Weinbaus
- Zusammenschlüsse mehrerer Betriebsinhaber, die überwiegend landwirtschaftliche oder weinbauliche Flächen bewirtschaften
Voraussetzung ist, dass der Betrieb die Kriterien eines „aktiven Betriebsinhabers“ erfüllt. Weitere Details stellt die Zahlstelle WIBank auf ihrer Webseite bereit.
Wie kann man an den Maßnahmen teilnehmen?
Anträge können jedes Jahr bis zum 1. Oktober über das Agrarportal Hessen gestellt werden. Die Auswahl der Flächen erfolgt über eine Prioritätenliste, die Verpflichtungen beginnen dann im folgenden Jahr.
