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Erdwärmenutzung

Die Gewinnung von Wärme aus Grundwasser und Boden stellt eine Alternative zu Öl oder Gas zur Gebäudebeheizung und -kühlung dar, birgt allerdings auch Risiken, die zu schädlichen Veränderungen der physikalischen, chemischen und biologischen Beschaffenheit des Grundwassers führen können. Für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Wärmegewinnungsanlage ist daher in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Erlaubnisverfahren sind kostenpflichtige Verfahren.

Es gibt verschiedene Formen der Erdwärmegewinnung. Am häufigsten erfolgt die Gewinnung über die folgenden Systeme.

  • أنابيب استخراج الطاقة الحرارية الأرضية

    Eine Erdwärmesonde ist ein vertikal tief in den Boden reichendender Erdwärmeüberträger, in dem eine Wärmeträgerflüssigkeit zirkuliert und die Wärme aufnimmt.

    Aus geologischer Sicht gilt das Gebiet des Landkreises Fulda als sensibles Gebiet für die Errichtung von Erdwärmesonden, so dass regelmäßig durch ein (kostenpflichtiges) Gutachten − beispielsweise durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie − geprüft wird, unter welchen Auflagen und Bedingungen die Anlage errichtet werden kann. Gegen Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung kann das Gutachten im Rahmen des Erlaubnisverfahrens eingeholt werden.

    Nur eine Fachfirma darf die Anlage errichten. Das Unternehmen benötigt dafür eine Zertifizierung nach DVGW W 120-2. Manchmal müssen weitere Behörden zustimmen. Das gilt besonders bei Bohrungen über 100 Metern Tiefe. Es können zudem weitere Kosten entstehen. Bei großen Anlagen ist oft zuerst eine Testsonde nötig. Diese muss genehmigt und geprüft werden. Anlagen im gewerblichen oder öffentlichen Bereich unterliegen einer besonderen Pflicht. Ein Sachverständiger muss sie regelmäßig kontrollieren. Dies schreibt die Verordnung für wassergefährdende Stoffe vor.

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie und beim Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat:

  • Erdwärmekollektoren

    Erdwärmekollektoren sind flache Rohrsysteme, die horizontal im Boden verlegt werden. In diesen Rohren zirkuliert eine Mischung aus Wasser und Frostschutzmittel. Sie nutzen dabei die von der Sonne in den Boden eingestrahlte Wärmeenergie.

    Außerhalb von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten kann eine Anlage im Regelfall bis zu einer Tiefe von 4 Metern im Rahmen eines Anzeigeverfahrens errichtet werden. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist dann nicht notwendig.

    Wird bei der Errichtung − auch in geringer Tiefe − Grundwasser erschlossen, ist dies ebenfalls umgehend anzuzeigen.

    Liegen die Anlagen im Trinkwasser-/ Heilquellenschutzgebiet oder die Kollektoren weniger als 1 m über dem höchsten Grundwasserstand, sind jedoch negative Auswirkungen auf das Grundwasser (durch die flächige Bodenaufdeckung, den Wärmeentzug und eingesetzte wassergefährdende Wärmeträgermittel) zu befürchten. Gleiches gilt auch für eine starke räumliche Konzentration von Anlagen. In diesen Fällen kann eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.

  • Grundwasserwärmepumpe/geothermische Brunnenanlage

    Zur Wärmegewinnung werden mehrere Brunnen niedergebracht und eine sogenannte Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlage errichtet. Zur Errichtung sind in der Regel mehrere aufwendigere Bodenaufschlüsse notwendig. Die Wärmegewinnung erfolgt über das Grundwasser selbst.

    Aufgrund des Förderns und Wiedereinleitens von Grundwasser und der hierdurch möglichen Gefährdung sind diese Anlagen wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Das Verfahren orientiert sich an den Vorgaben zu Erdwärmesonden.

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