Aufenthaltsgestattung/
Duldung
Personen, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind und sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, kann eine Arbeitserlaubnis für eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit erteilt werden.
Für die Prüfung durch die Ausländerbehörde ist es ausreichend, wenn Sie einen entsprechenden Ausbildungsvertrag vorlegen.
Eine Ausbildung darf nur dann aufgenommen werden, wenn die die Aufenthaltsgestattung/die Duldung hierzu ausdrücklich berechtigt.