Aufenthaltserstattung
Die Aufenthaltsgestattung wird Asylbewerberinnen und Asylbewerbern während der Dauer des Asylverfahrens ausgestellt. Sie erfüllt allerdings nicht den Rechtscharakter eines Aufenthaltstitels, sondern bescheinigt lediglich die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts während der Durchführung des Asylverfahrens.