Visa
Die Einreise nach Deutschland setzt grundsätzlich ein Visum voraus, das von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland ausgestellt wird. Die deutschen Auslandsvertretungen, bei denen das Visum beantragt werden muss, gehören zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
Von Dauer und Zweck des beabsichtigten Aufenthalts hängt es ab, ob die deutsche Auslandsvertretung allein entscheidet oder ob sie die für den künftigen Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde beteiligen muss.
Grundsätzlich muss die Ausländerbehörde beteiligt werden
- wenn der Aufenthalt länger als drei Monate dauern soll.
- wenn beabsichtigt ist, in Deutschland als Selbständiger zu arbeiten.
- bei Staatsangehörigen bestimmter Staaten.
Je nach Staatsangehörigkeit, Zweck und Dauer des Aufenthalts gibt es Einreiseerleichterungen.
Informationen der jeweiligen Botschaften entnehmen Sie bitte der Internetseite des Auswärtigen Amtes.