1. Nachtrag zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda

Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda hat in ihrer Sitzung vom 25.06.2026 den 1. Nachtrag der Verbandssatzung vom 27.06.2022 beschlossen.

Die Verbandssatzung wird auf folgende Rechtsgrundlage gestützt:

  • §§ 7 und 9 KGG i. d. F. vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 83, 88), 
  • § 7 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142 ff), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8). 

Artikel 1 

§ 15 wird wie folgt neu gefasst: 

„Öffentliche Bekanntmachungen 

(1) Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen unter Angabe des Bereitstellungstages auf der Internetseite www.landkreis-fulda.de. 

(2) Sofern einer öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite des Zweckverbandes anderslautende Regelungen entgegenstehen, erfolgt die öffentliche Bekanntmachung im „Marktkorb am Sonntag“, in dringenden Fällen in der „Fuldaer Zeitung“. 

(3) Die öffentliche Bekanntmachung im Internet ist mit dem Ablauf des Tages vollendet, an dem sie auf der Internetseite des Zweckverbandes allgemein zugänglich eingestellt wurde. Im Falle der öffentlichen Bekanntmachung in der Zeitung „Marktkorb am Sonntag“ bzw. „Fuldaer Zeitung“ ist die öffentliche Bekanntmachung vollendet mit Ablauf des Erscheinungstags der die Bekanntmachung enthaltenden Ausgabe.“ 

Artikel 2 

Dieser 1. Nachtrag tritt zum 01.08.2026 in Kraft. 

Fulda, 25.06.2026 

Der Vorstand des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda 
i.O. gez. Frederik Schmitt, Verbandsvorsitzender und Erster Kreisbeigeordneter 
i.O. gez. Timo Zentgraf, Verbandsvorstandsmitglied und Bürgermeister

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