Vorhaben des Magistrats der Stadt Gersfeld
Ertüchtigung der Kläranlage Schopfwiesen
hier: Bekanntmachung nach § 7 i. V. m. § 5 Abs. 2 UPVG
Der Magistrat der Stadt Gersfeld beabsichtigt den Umbau der Kläranlage Gersfeld (5.650 EW) um die Regeln der Technik zu erfüllen und eine zuverlässige Abwasserreinigung zu gewährleisten. Dabei soll die bestehende Kläranlage und eine neue Biologische Stufe erichtet werden. Der Neubau soll auf dem angrenzenden Grundstück, Gemarkung Gersfeld, Flur 24, Flurstück 103 erfolgen.
Nach Ziffer 13.1.3 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) war im Rahmen einer überschlägigen standortbezogenen Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG zu prüfen, ob das Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten nach Ziffer 2.3 der Anlage 3 zum UVPG betrifft und ggfls. unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die Empfindlichkeit oder Schutzziele des Gebietes betreffen und bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären..
Die Maßnahme wurde mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Fulda, den 29.06.2026
Der Kreisausschuss
des Landkreises Fulda
Abt.: Wasser und Bodenschutz
Az: FD 7400 – 79 b 06/05