Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Kleinen Waffenschein) beantragen

Waffenschein (klein)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Kleine Waffenschein berechtigt Sie, Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit einem Zeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Kennzeichen, siehe Abbildung 6 ) zu führen. Nicht gestattet ist das Tragen dieser Waffen bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen wie Demonstrationen, öffentliche Aufzüge etc.

    Mit dem Kleinen Waffenschein und einem gültigen Personalausweis oder Pass können Sie grundsätzlich diese Waffen außerhalb Ihrer eigenen Wohnung, den eigenen Geschäftsräumen, des eigenen befriedeten Besitztums (wie z. B. einem eingezäunten oder mit Hecken eingegrenzten Grundstücks) oder einer Schießstätte tragen.

    Der Kleine Waffenschein gilt unbefristet und ohne ausdrückliche Beschränkungen auf bestimmte Anlässe oder Gebiete.

    Eine Zuwiderhandlung stellt eine Straftat dar und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

    Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung (z. B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits eine Erlaubnis vor.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Reichen Sie zur Beantragung des Kleinen Waffenscheins das hierfür vorgesehene Antragsformular ein.  

    Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen der Kleine Waffenschein erteilt. Dieser wird Ihnen zusammen mit dem Gebührenbescheid postalisch zugesandt.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda
    • Mindestalter
      18 Jahre

    • Zuverlässigkeit

    • Persönliche Eignung

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda
    • Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins wird von der zuständigen Waffenbehörde eine Gebühr in Höhe von 207,00 Euro erhoben. Im Rahmen des Antragsverfahrens fällt in der Regel zusätzlich eine Gebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung in Höhe von 22,00 Euro an.

    Nach dem Waffengesetz wird Ihre Zuverlässigkeit alle drei Jahre überprüft, wofür ebenfalls regelmäßig Gebühren in Höhe von 54,00 Euro anfallen.


    Die waffenrechtlichen Gebühren finden Sie in Nummer 7 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (VwKostO-MdI).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Kleine Waffenschein gilt unbefristet

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda
    Der Kleine Waffenschein berechtigt Sie nicht zum Schießen mit einer SRS-Waffe. Hierfür benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis.

    Für sonstige SRS-Waffen ohne PTB-Kennzeichen benötigen Sie einen „großen“ Waffenschein und eine Waffenbesitzkarte.

    SRS-Waffen haben Sie in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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