Betriebserlaubnis für eine Einrichtung in der Kinder- und Jugendhilfe beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des jeweils zuständigen Landesjugendamtes.

    Die Erlaubnis muss vom Träger der Einrichtung beantragt werden.

    Wenn Sie als freier Träger eine Einrichtung betreiben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt wird.

    Sie können eine Einrichtung nicht ohne erteilte Betriebserlaubnis betreiben.

    Wenn Sie den Antrag nicht rechtzeitig vorlegen, können Sie Ihre Einrichtung erst zu einem verspäteten Zeitpunkt eröffnen.

  • Verfahrensablauf

    • Die Beratung im Rahmen der Antragstellung erfolgt durch das für den Standort der Einrichtung zuständige örtliche Jugendamt.

    • Das Jugendamt prüft den Betriebserlaubnisantrag und gibt diesen mit einer Stellungnahme an das Landesjugendamt weiter. Das Landesjugendamt erteilt die Betriebserlaubnis.

    • Im Falle von (teil-)stationären Einrichtungen (außer Kindertageseinrichtungen) ist eine Antragsstellung über das „Serviceportal Betriebserlaubnis und Einrichtungsaufsicht“ möglich. Informationen zum Zugang und zur Nutzung des Portals erhalten Sie bei dem für den Standort der Einrichtung zuständigen Jugendamt.

  • Zuständige Stelle

    örtlich zuständiges Jugendamt

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Antragsvordrucke erhalten Sie bei den Jugendämtern.

    Fügen Sie dem Antrag verschiedene Anlagen bei (zum Beispiel Personalliste, Konzeption der Einrichtung).

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Gegen einen Bescheid des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales/Landesjugendamt kann Klage erhoben werden.

Zuständige Abteilungen

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    2. Farben umkehren

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