Europäischer Feuerwaffenpass
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie zum Besitz von Waffen oder Munition der Kategorie A 1.2 bis C berechtigt sind und diese in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Schengener Übereinkommens mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
Mitnehmen bedeutet, dass Sie die Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze bei sich haben.
Im Europäischen Feuerwaffenpass können Sie mehrere Waffen (bis zu zehn) eintragen lassen. Ob Sie über den Europäischen Feuerwaffenpass hinaus weitere Unterlagen oder Erlaubnisse benötigen, richtet sich nach den waffenrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, in das Sie die Waffen oder Munition mitnehmen wollen.
Sie benötigen demnach für Ihre Reise neben dem Europäischen Feuerwaffenpass
- Ihre deutschen Waffenbesitzkarten, in welche Ihre Waffen eingetragen sind,
- einen Nachweis über den Grund Ihrer Reise,
- Ihren Personalausweis oder Reisepass,
- nach den Bestimmungen des besuchten Landes benötigte Unterlagen.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaReichen Sie zur Beantragung eines Europäischen Feuerwaffenpasses das hierfür vorgesehene Antragsformular nebst einem biometrischen Lichtbild ein. Während das Lichtbild im Original benötigt wird, können Sie den Antrag vorzugsweise per E-Mail einreichen. Nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen auf Vollständigkeit, wird der Europäische Feuerwaffenpass von der Waffenbehörde ausgestellt und zusammen mit dem Gebührenbescheid postalisch zugesendet.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaIhnen kann ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt werden, wenn Sie nach dem Waffengesetz zum Besitz von Schusswaffen oder Munition der Kategorien A 1.2 bis C berechtigt sind und Sie diese Schusswaffen oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Kreis Fulda- Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses,
- Lichtbild aus neuerer Zeit in der Größe von mindestens 45 Millimeter mal 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand; das Gesicht muss davon mindestens 20 Millimeter betragen; der Hintergrund muss heller sein als die Gesichtspartie,
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaFür die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses fallen Gebühren bei der Waffenbehörde an.
Die waffenrechtlichen Gebühren finden Sie in Nummer 7 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (VwKostO-MdI).Anträge / Formulare