Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

    Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
    Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Die Annahme von Schadstoffen für Bürger und Gewerbetreibende erfolgt auf zwei unterschiedlichen Wegen. Zum einen gibt es die stationäre Sammlung, die jeden Donnerstag von 14:00 – 17:00 Uhr und jeden ersten Samstag im Monat von 8:00 – 12:00 Uhr bei der Firma PreZero, Liebigstr. 3,36041 Fulda (Industriegebiet West) stattfindet. 

    Zudem gibt es zweimal im Jahr eine mobile Sammlung an sechs festgelegten Standorten im Landkreis, an denen Privatpersonen in haushaltsüblichen Mengen, ihre Schadstoffe abgeben können. Hierzu bitte die Veröffentlichungen der Gemeinden beachten.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Sonderabfälle aus privaten Haushalten können kostenfrei in haushaltsüblichen Mengen sowohl bei der stationären als auch der mobilen Schadstoffsammlung abgegeben werden. Für die Sonderabfälle von Gewerbetreibenden fallen Gebühren an. Diese Gebühren erfragen Sie bitte bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Fulda.

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.


    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

  • Rechtsgrundlage

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

  • Anträge / Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

  • Herausgebende Stelle

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

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    2. Farben umkehren

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