Eine Versammlung anzeigen
Leistungsbeschreibung
- Wenn Sie eine Versammlung veranstalten möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anzeigen.
- Nach Eingang Ihrer Anzeige bei der zuständigen Behörde wird diese an die für den Versammlungsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an die Polizei und gegebenenfalls auch an weitere zu beteiligende Behörden weitergeleitet. Diese beteiligten Behörden können dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen.
- Soweit es nach Art und Umfang der Versammlung erforderlich ist, werden mit den beteiligten Behörden (Polizei, Ordnungsämtern) im Vorfeld Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaDie Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen beinhalten:
• Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
• Name, Anschrift und Telefon des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
• Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
• Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
• Zahl der Ordner,
• voraussichtliche Teilnehmerzahl und
• vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.Voraussetzungen
- Wer eine Versammlung veranstaltet, leitet die Versammlung.
- Wird die Versammlung von einer Vereinigung veranstaltet, wird sie von der Person geleitet, die für die Vereinigung handlungsbefugt ist. Die Veranstalterin oder der Veranstalter kann die Leitung einer anderen Person oder mehreren Personen übertragen. Veranstalten mehrere Personen oder Vereinigungen eine Versammlung, bestimmen diese die Versammlungsleitung. Gibt es keine Person oder Vereinigung, die die Versammlung veranstaltet, soll die Versammlung eine Versammlungsleitung bestimmen.
- Die Versammlungsleitung ist für einen geordneten Ablauf der Versammlung verantwortlich und während der Versammlung die Ansprechperson für die Polizei und die Versammlungsbehörde.
- Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaDie Versammlungsanzeige muss 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen Beschränkungen oder Verbot
- Klage oder Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht