Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaEin Führerschein der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Der Inhaber darf von Ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen. Diese kann in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Dies kann während und nach Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Kreis Fulda- Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Gültiger Personalausweis, gültiger Reisepaß mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder bei ausländischen Dokumenten gültiger Pass mit Aufenthaltstitel
- Ggf. alter Führerschein
- Dienstfahrerlaubnis bzw. Bescheinigung der ZMK (sofern Bundeswehrdienstzeit bereits beendet, (Gültigkeit 2 Jahre)
- ggf. Dienstausweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage
§§ 26, 27 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaBesonderer Hinweis
Falls Sie straf- und/oder verkehrsrechtlich, z.B. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, aufgefallen sind, wird zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate) erforderlich. Zudem erfolgt eine Prüfung, ob sich ggf. Bedenken hinsichtlich der Kraftfahreignung herleiten lassen. In diesem Fall kann ggf. die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich sein.
Sollten Sie unter einer die Fahreignung einschränkenden Erkrankung leiden, ergeben sich hieraus ebenfalls Eignungsbedenken. Diese Bedenken müssen ggf. durch die Vorlage von angeordneten Gutachten ausgeräumt werden.
Anträge / Formulare