Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

    Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

    Ausnahmen bestehen für:

    • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
      Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
    • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
      Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Eine Erweiterung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind und zusätzlich eine neue Klasse erworben werden soll. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie entweder bei uns oder bei den Fahrschulen im Landkreis Fulda. Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis sind:

    1. Ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    2. Kein Vorbesitz der beantragten Klasse
    3. Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters
  • Verfahrensablauf

    Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.

  • Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter

    • bei Klasse AM: 15 Jahre
    • bei Klassen A1,L,T: 16 Jahre
    • bei Klasse A2: 18 Jahre
    • bei Klasse A: 24 Jahre bzw. 21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kw
    • bei Klassen B und BE: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleitenden Fahren ab 17 Jahren
    • bei Klassen C1 und C1E: 18 Jahre
    • bei Klassen C und CE: 21 Jahre bzw. 18 Jahre nach Grundqualifikation, oder im Rahmen einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
    • bei Klassen D1 und D1E: 21 Jahre bzw. 18 Jahre nach Grundqualifikation oder im Rahmen einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
    • bei Klassen D und DE 24 Jahre bzw. 23, 21, 20 oder 18 Jahre nach Grundqualifikation, im Rahmen einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf siehe § 10 Abs. 1 Nr. Fahrerlaubnisverordnung (FeV)


    Das Mindestalter für das Führen von Fahrzeugen beträgt bei der Klasse C 18 Jahre und der Klasse D 21 Jahre im Falle von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Schulungsmaßnahmen, eingesetzt werden und von Fahrzeugen, die zur Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugstätten und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf Straßen unterzogen werden (Nachweis erforderlich).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild nicht älter als 6 Monate
    • Führerscheinantrag mit Bestätigung des Einwohnermeldeamtes Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, nicht älter als 3 Monate
    • Gültiger Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder bei ausländischen Dokumenten Pass mit Aufenthaltstitel
      Bei minderjährigen Antragstellern, gültiger Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder bei ausländischen Dokumenten Pass mit Aufenthaltstitel
    • Nachweis über die Unterweisung in Erster Hilfe
    • Name und Adresse der Fahrschule

    Für die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T benötigen Sie zusätzlich

    • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre)

    Für die Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE benötigen Sie zusätzlich

    • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) 
    • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2.1 bzw. 2.2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

    Für die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klassen D1, D1E, DE benötigen Sie zusätzlich 

    • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    • Bescheinigung über eine Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über das Leistungsvermögen
    • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2.1 bzw. 2.2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    • aktuelles Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate

    Die Unterlagen sind stets vollständig und im Original mitzubringen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Gebührenordnung Straßenverkehr (GebOST)

    Besonderer Hinweis

    Falls Sie straf- und/oder verkehrsrechtlich, z.B. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, aufgefallen sind, wird zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate) erforderlich. Zudem erfolgt eine Prüfung, ob sich ggf. Bedenken hinsichtlich der Kraftfahreignung herleiten lassen. In diesem Fall kann ggf. die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich sein.

    Sollten Sie unter einer die Fahreignung einschränkenden Erkrankung leiden, ergeben sich hieraus ebenfalls Eignungsbedenken. Diese Bedenken müssen ggf. durch die Vorlage von angeordneten Gutachten ausgeräumt werden, bevor die Ablegung der erforderlichen Prüfungen erfolgen kann.

    Hinsichtlich der Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Ausbildung für den Beruf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf gelten Sonderbestimmungen für das Mindestalter, Grundvoraussetzung ist jedoch der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B. Nähere Auskünfte hierzu können Sie telefonisch erfragen.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern