Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
Leistungsbeschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaEine Erweiterung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind und zusätzlich eine neue Klasse erworben werden soll. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie entweder bei uns oder bei den Fahrschulen im Landkreis Fulda. Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis sind:
- Ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Kein Vorbesitz der beantragten Klasse
- Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Verfahrensablauf
Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaGesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter
- bei Klasse AM: 15 Jahre
- bei Klassen A1,L,T: 16 Jahre
- bei Klasse A2: 18 Jahre
- bei Klasse A: 24 Jahre bzw. 21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kw
- bei Klassen B und BE: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleitenden Fahren ab 17 Jahren
- bei Klassen C1 und C1E: 18 Jahre
- bei Klassen C und CE: 21 Jahre bzw. 18 Jahre nach Grundqualifikation, oder im Rahmen einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
- bei Klassen D1 und D1E: 21 Jahre bzw. 18 Jahre nach Grundqualifikation oder im Rahmen einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
- bei Klassen D und DE 24 Jahre bzw. 23, 21, 20 oder 18 Jahre nach Grundqualifikation, im Rahmen einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf siehe § 10 Abs. 1 Nr. Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Das Mindestalter für das Führen von Fahrzeugen beträgt bei der Klasse C 18 Jahre und der Klasse D 21 Jahre im Falle von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Schulungsmaßnahmen, eingesetzt werden und von Fahrzeugen, die zur Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugstätten und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf Straßen unterzogen werden (Nachweis erforderlich).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaFolgende Unterlagen sind erforderlich:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild nicht älter als 6 Monate
- Führerscheinantrag mit Bestätigung des Einwohnermeldeamtes Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, nicht älter als 3 Monate
- Gültiger Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder bei ausländischen Dokumenten Pass mit Aufenthaltstitel
Bei minderjährigen Antragstellern, gültiger Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder bei ausländischen Dokumenten Pass mit Aufenthaltstitel - Nachweis über die Unterweisung in Erster Hilfe
- Name und Adresse der Fahrschule
Für die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T benötigen Sie zusätzlich
- Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
Für die Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE benötigen Sie zusätzlich
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2.1 bzw. 2.2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Für die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klassen D1, D1E, DE benötigen Sie zusätzlich
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Bescheinigung über eine Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über das Leistungsvermögen
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2.1 bzw. 2.2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- aktuelles Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
Die Unterlagen sind stets vollständig und im Original mitzubringen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
(Gebühren-Nr. 302.3 der Anlage zu § 1 GebOSt)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaFahrerlaubnisverordnung (FeV), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Gebührenordnung Straßenverkehr (GebOST)
Besonderer Hinweis
Falls Sie straf- und/oder verkehrsrechtlich, z.B. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, aufgefallen sind, wird zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate) erforderlich. Zudem erfolgt eine Prüfung, ob sich ggf. Bedenken hinsichtlich der Kraftfahreignung herleiten lassen. In diesem Fall kann ggf. die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich sein.
Sollten Sie unter einer die Fahreignung einschränkenden Erkrankung leiden, ergeben sich hieraus ebenfalls Eignungsbedenken. Diese Bedenken müssen ggf. durch die Vorlage von angeordneten Gutachten ausgeräumt werden, bevor die Ablegung der erforderlichen Prüfungen erfolgen kann.
Hinsichtlich der Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Ausbildung für den Beruf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf gelten Sonderbestimmungen für das Mindestalter, Grundvoraussetzung ist jedoch der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B. Nähere Auskünfte hierzu können Sie telefonisch erfragen.
Anträge / Formulare