Ausfuhrkennzeichen beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?

    Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
    Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.

    Hinweis:  Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Beim Landkreis Fulda gelten zusätzlich folgende Regelungen: 

    Ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen muss zeitnah (am besten am selben Tag) vorgeführt werden, um die Fahrzeugidentifikationsnummer des Fahrzeugs zu überprüfen. Außerdem wird statt einer handelsüblichen EVB-Nummer ein gelber Versicherungsschein für ein Ausfuhrkennzeichen benötigt. Sollte das Fahrzeug zuvor im EU-Ausland oder einem Drittstaat zugelassen gewesen sein, muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug dort außer Betrieb gesetzt wurde; ein Ausfuhrkennzeichen auf ein noch zugelassenes Fahrzeug mit ausländischer Zulassung ist nicht möglich

  • Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.

    Tipp:  Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

  • Zuständige Stelle

    die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

    Zulassungsbehörde ist,

    • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
    • für einen Landkreis: das Landratsamt
  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
    • Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda
    • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
    • Kennzeichenschilder bei noch angemeldeten Fahrzeugen
    • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (keine elektronische Versicherungsbestätigung)
    • gültiger Hauptuntersuchungs-Nachweis
    • das Fahrzeug ist vorzuführen
    • gültiger Personalausweis (oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung)
    • bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")
    • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer vom Konto-Inhaber und dessen Personalausweis (WICHTIG: inländische oder europäische Bankverbindung IBAN!)
    • Die Gebühr für die Zulassung des Fahrzeuges beträgt mindestens 34,00 €. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen
    • Falls der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in einem Land hat, das kein Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, muss zudem ein Empfangsbevollmächtigter im Landkreis Fulda benannt werden.   (Download-Bereich auf dieser Seite)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Die Gebühr für die Zulassung des Fahrzeuges beträgt mindestens 34,00 €. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig.  Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer"  finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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