Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.
Ihr Fahrzeug gilt als Gebrauchtfahrzeug, wenn es im Herkunftsland bereits zugelassen war und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatte.
Die Zulassung beantragen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung entsprechen den europäischen Richtlinien für die Genehmigung von Fahrzeugen, deren Bauteilen und Systemen. Wenn Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung für die EG-Typgenehmigung, das sogenannte CoC-Papier, vorlegen können, vereinfacht dies den Zulassungsprozess.
Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.
Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.
Voraussetzungen
- Für das Fahrzeug liegt eine EU-Typgenehmigung oder die ausländischen Fahrzeugdokumente und Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis vor.
- Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können.
- Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
- Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaCheckliste Gebrauchtfahrzeug (Import aus einem anderen Land)
- COC-Papier* oder Gutachten gem. §21 StVZO**
- gültige eVB-Nummer von der Versicherung
- gültiger Personalausweis (oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung)
- bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")
- ausländische Fahrzeugpapiere
- Eigentumsnachweis z.B. Kaufvetrag oder Originalrechnung
- Fahrzeuge, die in die EU eingeführt wurden, benötigen eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- evtl. ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich
(hierzu geben Ihnen die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde gerne weitere Auskünfte) - die Gebühr für Zulassung des Fahrzeuges beträgt mindestens 33,80 €. Für die evtl. Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden 10,20 € berechnet. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Kreis FuldaDie Gebühr für Zulassung des Fahrzeuges beträgt mindestens 33,80 €. Für die evtl. Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden 10,20 € berechnet. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
Rechtsgrundlage
- § 8 Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV)
- §§ 3, 6 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- §§ 21, 29 und 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 13 Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV)
- Anlage Gebührennummer 224 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Klage
Herausgebende Stelle
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen in Hessen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
Anträge / Formulare