Anmeldung behindertengerechter Umbau
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Förderung können Kostenzuschüsse für Umbaumaßnahmen in bestehendem Wohneigentum gewährt werden, die Menschen mit Behinderung ermöglichen weiterhin einen eigenen Haushalt selbstständig zu führen und unabhängig leben zu können. Förderfähig sind grundsätzlich Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbst genutzten Wohnungen. Es muss erkennbar sein, dass die Baumaßnahme aufgrund der Behinderung eines Haushaltsangehörigen notwendig ist und es sich nicht im eine Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme handelt.
Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen:
- Errichtung festinstallierter Rampen
- Beseitigung von Stufen und Schwellen
- Verbreiterung von Türen
- Barrierefreier Badumbau
- Verbesserung und Einbau von barrierefreien Küchen
- Einbau von geeigneten Aufzügen (z.B. Treppenschrägaufzug, Plattformlift)
- Kontrastreiche Gestaltung von Bewegungsflächen innerhalb und außerhalb der Gebäude
Die Liste ist nicht abschließend, sollten andere Maßnahmen geplant sein, können diese grundsätzlich auch förderfähig sein.
Die Anmeldung der Maßnahme beim Landkreis Fulda nehmen Sie bitte mit dem neben- bzw. untenstehenden Formular WBF – Anmeldung Kostenzuschuss vor.
Anträge / Formulare