Gebrauchsabnahme Fliegende Bauten - Zeltabnahme

  • Leistungsbeschreibung

    Fliegende Bauten sind laut Hessischer Bauordnung sogenannte bauliche Anlagen, die
    geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.

    Außerdem sind Fliegende Bauten sogenannte Sonderbauten. Sie benötigen vor der
    erstmaligen Errichtung eine Ausführungsgenehmigung (Prüfbuch). Fliegende Bauten
    bedürfen dann einer Ausführungsgenehmigung, wenn sie nicht genehmigungsfrei sind. Zelte
    benötigen bspw. ab einer Grundfläche von 75 m² eine Ausführungsgenehmigung.

    Diejenigen Fliegenden Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen nur in
    Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des
    Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches rechtzeitig angezeigt wird. Die Anzeigepflicht
    besteht auch dann, wenn die Bauaufsichtsbehörde anderweitig von der begonnen
    Aufstellung Kenntnis erlangt.

    Die Bauaufsichtsbehörde kann die Inbetriebnahme dieser Fliegenden Bauten von einer
    Gebrauchsabnahme („Zeltabnahme“) abhängig machen. Die Entscheidung, ob eine
    Gebrauchsabnahme durchgeführt wird oder nicht, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der
    Bauaufsichtsbehörde.

    Es besteht also die Pflicht, dass die Inbetriebnahme eines Fliegenden Baus (z.B. Zelte ab 75
    m² Grundfläche) rechtzeitig bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde angezeigt wird. Dies
    bedeutet, dass die Betreiber eines Fliegenden Baus aktiv Kontakt mit der
    Bauaufsichtsbehörde aufzunehmen haben.

    Nachfolgende Auflistung zeigt beispielhaft Fliegende Bauten, die einer
    Ausführungsgenehmigung bedürfen und für die somit ggf. eine Gebrauchsabnahme
    notwendig ist. Näheres regelt Abschnitt 11 der Anlage zu § 63 der Hessischen Bauordnung
    2018.
    • Bühnen, die Fliegende Bauten sind, einschließlich Überdachungen und sonstiger
      Aufbauten über 5 m Höhe, mit einer Grundfläche größer 100 m² und einer
      Fußbodenhöhe über 1,50 m

    • Erdgeschossige Zelte und erdgeschossige betretbare Verkaufsstände, die Fliegende
      Bauten sind, mit einer Grundfläche über 75 m²

    • Aufblasbare Spielgeräte mit einer Höhe des betretbaren Bereichs über zu 5 m oder
      mit überdachten Bereichen, bei denen die Entfernung zum Ausgang mehr als 3 m,
      sofern ein Absinken der Überdachung konstruktiv verhindert wird, mehr als 10 m,
      beträgt.


    • Fliegende Bauten über 5 m Höhe, die nicht dazu bestimmt sind, von Besucherinnen
      oder Besuchern betreten zu werden.


    • Fliegende Bauten über 5 m Höhe, die für Kinder betrieben werden und eine
      Geschwindigkeit größer 1 m/s haben 



  • Zuständige Stelle

    Landkreis Fulda  Fachdienst 7200  Bauen und Wohnen 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebrauchsabnahme ist gebührenpflichtig nach Verwaltungskostenordnung für
    den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr,
    Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW). 


Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern