Antrag auf Erteilung einer Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung von Schusswaffen/Munition

  • Leistungsbeschreibung

    Für das Verbringen von Waffen und/oder Munition ist eine Verbringungserlaubnis notwendig. Hierbei wird unterschieden, ob es sich um eine Einfuhr, Ausfuhr und/oder Durchfuhr handelt. I. d. R. muss zuerst die Einfuhrerlaubnis des Empfängerstaates (bzw. Transitlandes) vorliegen, bevor die Ausfuhr genehmigt werden kann. 

  • Verfahrensablauf

    Reichen Sie zur Beantragung einer Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung das hierfür vorgesehene Antragsformular ein. Prüfen Sie bitte, welche Unterlagen eventuell noch von Ihnen benötigt werden.

    Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen die Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung erteilt. Diese wird Ihnen zusammen mit dem Gebührenbescheid postalisch zugesandt.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag auf Erteilung einer Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigung 
      (siehe unter Anträge /Formulare weiter unten)

    • Einfuhrgenehmigung des Empfängerstaates
      (bei Ausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland)

    • Einfuhrgenehmigung des Empfängerstaates und Erlaubnis des Versenderstaates
      (bei Verbringen durch die Bundesrepublik Deutschland)


    Alle Unterlagen sind vorzugsweise per E-Mail einzureichen. 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Beantragung einer Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung fallen Gebühren bei der Waffenbehörde an. Die waffenrechtlichen Gebühren finden Sie in Nummer 7 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.

     

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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    2. Farben umkehren

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