Antrag auf Erteilung einer Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung von Schusswaffen/Munition
Leistungsbeschreibung
Für das Verbringen von Waffen und/oder Munition ist eine Verbringungserlaubnis notwendig. Hierbei wird unterschieden, ob es sich um eine Einfuhr, Ausfuhr und/oder Durchfuhr handelt. I. d. R. muss zuerst die Einfuhrerlaubnis des Empfängerstaates (bzw. Transitlandes) vorliegen, bevor die Ausfuhr genehmigt werden kann.
Verfahrensablauf
Reichen Sie zur Beantragung einer Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung das hierfür vorgesehene Antragsformular ein. Prüfen Sie bitte, welche Unterlagen eventuell noch von Ihnen benötigt werden.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen die Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung erteilt. Diese wird Ihnen zusammen mit dem Gebührenbescheid postalisch zugesandt.Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung einer Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigung
(siehe unter Anträge /Formulare weiter unten) - Einfuhrgenehmigung des Empfängerstaates
(bei Ausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland) - Einfuhrgenehmigung des Empfängerstaates und Erlaubnis des Versenderstaates
(bei Verbringen durch die Bundesrepublik Deutschland)
Alle Unterlagen sind vorzugsweise per E-Mail einzureichen.
- Antrag auf Erteilung einer Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigung
Welche Gebühren fallen an?
Für die Beantragung einer Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung fallen Gebühren bei der Waffenbehörde an. Die waffenrechtlichen Gebühren finden Sie in Nummer 7 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.
Anträge / Formulare