Antrag auf Erteilung eines waffenrechtlichen Ersatzdokumentes (WBK)
Leistungsbeschreibung
Sind Sie im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis und haben diese verloren, können Sie entweder darauf verzichten, sofern keine erlaubnispflichtigen Schusswaffen darin eingetragen sind, oder ein Ersatzdokument beantragen.
Verzicht auf waffenrechtliches Erlaubnisdokument
Sind keine erlaubnispflichtigen Schusswaffen auf dem waffenrechtlichen Erlaubnisdokument eingetragen (z. B. bei einer leeren gelben Waffenbesitzkarte oder einem Kleinen Waffenschein), kann auf das verlorengegangene Erlaubnisdokument verzichtet werden. Hierfür ist die Verlusterklärung.pdf sowie die Verzichtserklärung auszufüllenBeantragung Ersatzdokument
Möchten Sie ein Ersatzdokument beantragen, reichen Sie das entsprechende Antragsformular ein.
Dieses wird Ihnen dann zusammen mit dem Gebührenbescheid postalisch zugesandt.Welche Unterlagen werden benötigt?
Alle Erklärungen und Formulare finden Sie unter unter Anträge /Formulare.
Verzicht auf waffenrechtliches Erlaubnisdokument
- Verlusterklärung Waffe und/oder Erlaubnisdokumente
- Verzichts- und Vernichtungserklärung Kleiner Waffenschein
- Verzichts- und Vernichtungserklärung Waffe
Beantragung Ersatzdokument
- Antrag Erteilung Ersatzdokument aufgrund eines in Verlust geratenen Erlaubnisdokument
Alle Unterlagen sind vorzugsweise per E-Mail einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
Verzicht auf waffenrechtliches Erlaubnisdokument:
Für den Verzicht auf das waffenrechtliche Erlaubnisdokument und Ausschreibung zur Sachfahndung fallen keinerlei Gebühren bei der Waffenbehörde an.
Beantragung Ersatzdokument:
Für die Beantragung eines Ersatzdokuments fallen Gebühren bei der Waffenbehörde an.
Die waffenrechtlichen Gebühren finden Sie in Nummer 7 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (VwKostO-MdI) vom 7. Juni 2013 .
Anträge / Formulare