Anmeldung eines Ausländervereins
Leistungsbeschreibung
Definition Ausländerverein
Als ein Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter überwiegend Ausländer sind. Als ein ausländischer Verein gilt ein Verein mit Sitz im Ausland, dessen Organisation oder Tätigkeit sich auf Deutschland erstreckt. Anmeldepflichtig ist der Vorstand. Hat ein Verein keinen Vorstand, trifft die Anmeldepflicht die vertretungsberechtigten Mitglieder. Bei einer organisatorischen Einrichtung eines ausländischen Vereins gilt die Anmeldepflicht auch für die Personen, die die Einrichtung leiten.
Allgemeine Hinweise
Die Anmeldung muss auf Deutsch erfolgen und folgendes enthalten:
• die Satzung des Vereins oder, wenn der Verein keine Satzung hat, Angaben über Namen, Sitz
und Zweck des Vereins
• Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten
Personen
• Angaben, in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen hat
• Die Behörden erteilen kostenfrei eine Anmeldebescheinigung.
Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist bußgeldbewehrt.Anträge / Formulare