Verzichts- und Vernichtungserklärung
Leistungsbeschreibung
Sie können auf Ihren Kleinen Waffenschein, Ihre Munition oder erlaubnispflichtige Schusswaffen etc. verzichten und diese zur Vernichtung freigeben.
Verzicht – Kleiner Waffenschein (KWS)
Bitte füllen Sie die Verzichts- und Vernichtungserklärung aus (siehe Anträge/Formulare) und reichen Sie Ihren Kleinen Waffenschein im Original zusammen mit der Erklärung bei der zuständigen Waffenbehörde ein.
Verzicht/Vernichtung – Munition, erlaubnispflichtige Schusswaffe, etc.
Bitte übersenden Sie die ausgefüllte Verzichts- und Vernichtungserklärung per E-Mail (siehe Anträge/Formulare).
Anschließend wird ein Termin zur Abholung der Waffen/Munition mit Ihnen vereinbart. Bitte geben Sie daher eine Telefonnummer an.Welche Unterlagen werden benötigt?
Verzicht – Kleiner Waffenschein:
Verzichts- und Vernichtungserklärung Kleiner Waffenschein
Verzicht/Vernichtung – Munition, erlaubnispflichtige Schusswaffen, etc.:
Verzichts- und Vernichtungserklärung Waffe
Alle Unterlagen sind vorzugsweise per E-Mail einzureichenWelche Gebühren fallen an?
Für die Austragung von Waffen aus der Waffenbesitzkarte fallen Gebühren an. Die Abholung und die Vernichtung von Waffen/Munition sind für Privatpersonen kostenfrei. Der Verzicht und die Rückgabe des Kleinen Waffenscheins (KWS) ist ebenfalls kostenfrei.
Die waffenrechtlichen Gebühren finden Sie in Nummer 7 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (VwKostO-MdI) vom 7. Juni 2013.Anträge / Formulare