Erwerbs- und Überlassensanzeige
Leistungsbeschreibung
Innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb oder Überlassung einer Waffe ist dies der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen. Hierfür sind die vorgesehenen Formulare zu verwenden.
Verfahrensablauf
Reichen Sie zur Eintragung/Austragung Ihrer Waffe bitte Ihre Waffenbesitzkarte zusammen mit der Erwerbsanzeige und Überlassensanzeige ein.
Nach abschließender Bearbeitung sendet Ihnen die Waffenbehörde Ihr Erlaubnisdokument zusammen mit dem Gebührenbescheid postalisch zu.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Erwerbsanzeige (siehe Anträge/Formulare)
- Überlassensanzeige (siehe Anträge/Formulare)
- Erwerbsanzeige (siehe Anträge/Formulare)
Welche Gebühren fallen an?
Für die Eintragung/Austragung einer Waffe in die/aus der Waffenbesitzkarte fallen Gebühren bei der Waffenbehörde an.
Die waffenrechtlichen Gebühren finden Sie in Nummer 7 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (VwKostO-MdI) vom 7. Juni 2013.
Was sollte ich noch wissen?
- Sportschützinnen und Sportschützen:
Für Sportschützinnen und Sportschützen gelten besondere Regelungen beim Erwerb von Schusswaffen. So unterliegt der Waffenerwerb dem sog. Erwerbsstreckungsgebot. Als Sportschütze dürfen Sie maximal zwei Waffen innerhalb eines halben Jahres erwerben.
Für alle Waffen, die in die grüne Waffenbesitzkarte eingetragen werden sollen, ist für Sportschützen zuvor ein Voreintrag erforderlich. Für weiterführende Informationen nutzen Sie bitte den Link. - Jägerinnen und Jäger:
Jägerinnen und Jäger benötigen für den Erwerb einer Kurzwaffe vorab eine Erwerbsberechtigung (sog. „Voreintrag“). Für weiterführende Informationen nutzen Sie bitte den folgenden Link.
- Sportschützinnen und Sportschützen:
Anträge / Formulare