Erwerbs- und Überlassensanzeige

  • Leistungsbeschreibung

    Innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb oder Überlassung einer Waffe ist dies der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen. Hierfür sind die vorgesehenen Formulare zu verwenden.

  • Verfahrensablauf

    Reichen Sie zur Eintragung/Austragung Ihrer Waffe bitte Ihre Waffenbesitzkarte zusammen mit der Erwerbsanzeige und Überlassensanzeige ein.  

    Nach abschließender Bearbeitung sendet Ihnen die Waffenbehörde Ihr Erlaubnisdokument zusammen mit dem Gebührenbescheid postalisch zu.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Erwerbsanzeige (siehe Anträge/Formulare)

    • Überlassensanzeige (siehe Anträge/Formulare)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Eintragung/Austragung einer Waffe in die/aus der Waffenbesitzkarte fallen Gebühren bei der Waffenbehörde an. 

    Die waffenrechtlichen Gebühren finden Sie in Nummer 7 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz  (VwKostO-MdI) vom 7. Juni 2013.


  • Was sollte ich noch wissen?

    • Sportschützinnen und Sportschützen: 
      Für Sportschützinnen und Sportschützen gelten besondere Regelungen beim Erwerb von Schusswaffen. So unterliegt der Waffenerwerb dem sog. Erwerbsstreckungsgebot. Als Sportschütze dürfen Sie maximal zwei Waffen innerhalb eines halben Jahres erwerben.
      Für alle Waffen, die in die grüne Waffenbesitzkarte eingetragen werden sollen, ist für Sportschützen zuvor ein Voreintrag erforderlich. Für weiterführende Informationen nutzen Sie bitte den Link.

    • Jägerinnen und Jäger: 
      Jägerinnen und Jäger benötigen für den Erwerb einer Kurzwaffe vorab eine Erwerbsberechtigung (sog. „Voreintrag“). Für weiterführende Informationen nutzen Sie bitte den folgenden Link.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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    Einschalten / Ansicht vergrößern

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