Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines für Jugendliche

  • Leistungsbeschreibung

    Um in Deutschland die Jagd als Jugendlicher ausüben zu dürfen, ist ein auf Ihren Namen ausgestellter deutschen Jugendjagdschein erforderlich.

    Ein Jugendjagdschein kann nur Personen ausgestellt werden, die mindestens 16 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Für die erstmalige Erteilung eines Jugendjagdscheins benötigen Sie den Nachweis über eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung.

    Hinweise

    Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren sorgeberechtigten Person/en schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.

  • Verfahrensablauf

    Reichen Sie zur Beantragung eines Jagdscheines für Jugendliche das ausgefüllte Antragsformular (siehe unten Anträge / Formulare) ein. Prüfen Sie bitte, welche Unterlagen eventuell noch von Ihnen benötigt werden. 

    Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen der Jagdschein für Jugendliche erteilt. Diesen erhalten Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid von der Jagdbehörde.

  • Voraussetzungen

    • Mindestalter:
      16 Jahre und noch keine 18 Jahre alt

    • Zuverlässigkeit

    • Persönliche Eignung

    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

    • bestandene Jägerprüfung

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag

    • Lichtbild
      Es muss ein Lichtbild aus neuerer Zeit sein. In der Größe von mindestens 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss das Gesicht im Ausmaß von mindestens 20 Millimeter darstellen und den Antragsteller zweifelsfrei erkennen lassen. Der Hintergrund muss heller sein als die Gesichtspartie.

    • Kopie des Personalausweises
      (Vorder- und Rückseite)

    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten  (Link  PDF_Anlage zum Antrag Erteilung Jugenjagdschein )

    • Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung
      Hinweis: (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden); die Gültigkeitsdauer der Bestätigung muss den Zeitraum der gewünschten Gültigkeitsdauer des Jagdscheines vollständig umfassen. Die Beitragsrechnung reicht nicht aus.

    • Originalprüfungszeugnis über eine bestandene Jägerprüfung 

    Soweit keine Originaldokumente (Passbild, Prüfungszeugnis) benötigt werden, können Sie die Unterlagen vorzugsweise per E-Mail einreichen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Beantragung eines Jagdscheines für Jugendliche fallen Gebühren bei der Jagdbehörde an. 

    Die Gebühren für jagdliche Angelegenheiten finden Sie in Nr. 41 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 08.12.2009.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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    Alt
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  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

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