Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Falknerjagdscheines
Leistungsbeschreibung
Um in Deutschland die Beizjagd ausüben zu können, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Dieser kann nach erfolgreich bestandener Falknerprüfung bei der Jagdbehörde beantragt werden, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben.
Verfahrensablauf
Reichen Sie zur Beantragung eines Falknerjagdscheines das ausgefüllte (siehe unten Anträge / Formulare) Antragsformular ein. Prüfen Sie bitte, welche Unterlagen eventuell noch von Ihnen benötigt werden.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen der Falknerjagdschein erteilt. Diesen erhalten Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid von der Jagdbehörde.
Voraussetzungen
- Mindestalter:
18 Jahre - Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Mindestalter:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Lichtbild (nur bei Ersterteilung)
Es muss ein Lichtbild aus neuerer Zeit sein. In der Größe von mindestens 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss das Gesicht im Ausmaß von mindestens 20 Millimeter darstellen und den Antragsteller zweifelsfrei erkennen lassen. Der Hintergrund muss heller sein als die Gesichtspartie. - Kopie des Personalausweises
(Vorder- und Rückseite) - Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung
Hinweis: (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden); die Gültigkeitsdauer der Bestätigung muss den Zeitraum der gewünschten Gültigkeitsdauer des Jagdscheines vollständig umfassen. Die Beitragsrechnung reicht nicht aus. - Originalprüfungszeugnis über eine bestandene Jägerprüfung (nur bei Ersterteilung)
- Jagdschein und abgelaufener bzw. aktueller Falknerjagdschein (bei Verlängerung)
Soweit keine Originaldokumente (Passbild, Prüfungszeugnis) benötigt werden, können Sie die Unterlagen vorzugsweise per E-Mail einreichen.- Antrag
Welche Gebühren fallen an?
Für die Beantragung eines Falknerjagdscheines fallen Gebühren bei der Jagdbehörde an.
Hinweis zu Ermäßigungen: Für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdienstes, die die vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen haben und in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgesehenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen (Jagdberater und Sachkundige) sowie für bestätigte Jagdaufseher ermäßigt sich die Gebühr um 50 Prozent.
Die Gebühren für jagdliche Angelegenheiten finden Sie in Nr. 41 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 08.12.2009.
Anträge / Formulare